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MEISTERBILITY

Ralf Suiter

Meister für Veranstaltungstechnik.

Als qualifizierte Meister für Veranstaltungstechnik übernehmen wir gemäß § 38 – 40 VStättV die Verantwortung für die Sicherheit Ihrer Veranstaltung. Mit individuell abgestimmten Sicherheitskonzepten stellen wir sicher, dass Ihre Events – von kleinen bis hin zu Großveranstaltungen – sicher und gesetzeskonform durchgeführt werden.

Ob Veranstalter, Städte, Kommunen oder feste Versammlungsstätten – wir sind Ihr erfahrener Partner für die technische und sicherheitstechnische Umsetzung.

Meister für Veranstaltungstechik.

Superbloom
Superbloom in München

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Meister für Veranstaltungstechnik
Adele
Adele in München

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Meister für Veranstaltungstechnik
Modular
Modular Festival

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Sicherheitskonzeption
IAA
IAA München

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Meister für Veranstaltungstechnik
Nico Santos
Nico Santos

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Meister für Veranstaltungstechnik
Studio
Studio Produktion

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Meister für Veranstaltungstechnik
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Unsere
Leistungen

Wir setzen auf das, was wir am besten können – ohne Ablenkungen.
Unsere Kernkompetenzen liegen insbesondere in den folgenden Bereichen

Betreuung von Versammlungsstätten
In Versammlungsstätten, die nach § 40 VStättV einen Meister für Veranstaltungstechnik erfordern, steigt die Veranstaltungsdichte in der Hauptsaison oft stark an. Da es nicht immer möglich ist, jede Veranstaltung durch einen fest angestellten Meister betreuen zu lassen, übernehmen wir als externer Dienstleister die verantwortungsvolle Aufgabe, diese Lücken zu schließen. Mit unserer Expertise sorgen wir für einen reibungslosen Ablauf und sorgen für eine sichere Veranstaltung.
Übernahme § 40 VstättV
Als Meister für Veranstaltungstechnik übernehmen wir die Verantwortung für Ihre Zuschauer und Mitarbeiter. Bei Großbühnen oder Veranstaltungen mit mehr als 5000 Zuschauern ist die Veranstaltungstechnik gemäß § 40 VStättV durchgehend von einem Meister für Veranstaltungstechnik zu leiten und zu beaufsichtigen. Wir sorgen dafür, dass alle sicherheitsrelevanten Anforderungen eingehalten werden und die Veranstaltung reibungslos verläuft.
Übernahme § 38 VstättV
Im Veranstaltungsbetrieb übernehmen wir die Verantwortung gemäß § 38 VStättV für Versammlungsstätten. Als entscheidungsbefähigter Vertreter des Betreibers sorgen wir für die Betriebssicherheit und vertreten den Betreiber im Koordinierungskreis des Veranstalters. Unsere Aufgabe ist es, sicherzustellen, dass alle rechtlichen Anforderungen erfüllt sind und die Veranstaltung sicher abläuft.
Sicherheitskonzeption
Erstellung ganzheitlicher Sicherheitskonzepte gemäß § 43 VStättV für Großveranstaltungen wie Festivals, Stadtfeste oder Konzerte. Wir stellen sicher, dass alle sicherheitsrelevanten Aspekte berücksichtigt werden, um einen reibungslosen Ablauf und die Sicherheit aller Teilnehmer zu gewährleisten.
Arbeitsschutzkoordination
Bei der Zusammenarbeit verschiedener Gewerke in einem Projekt ist die Koordination der Sicherheits- und Gesundheitsschutzbestimmungen unerlässlich. Arbeitgeber sind verpflichtet, sich bei Tätigkeiten, die sich mit anderen Gewerken überschneiden, abzustimmen, um den bestmöglichen Schutz ihrer Beschäftigten zu gewährleisten. Als Arbeitsschutzkoordinator übernehmen wir diese Verantwortung gemäß § 8 ArbSchG für alle Arbeiten, die im Zusammenhang mit Ihrer Veranstaltung stehen. Im Vorfeld führen wir eine umfassende Analyse möglicher Gefährdungen durch, um Risiken frühzeitig zu erkennen und die passenden Schutzmaßnahmen zu ergreifen.
Gefährdungsbeurteilungen
Das Arbeitsschutzgesetz verpflichtet Unternehmer zur Beurteilung der Arbeitsbedingungen, einschließlich der Gefährdungsbeurteilung. Eine umfassende Gefährdungsbeurteilung ist entscheidend, um die Sicherheit und den Gesundheitsschutz bei veranstaltungstechnischen Tätigkeiten sicherzustellen. Wir identifizieren potenzielle Gefahrenquellen und bewerten die Risiken für Ihre Mitarbeiter. Basierend auf dieser Analyse entwickeln wir gezielte Maßnahmen, um Unfälle und Gefährdungen effektiv bereits im Vorfeld zu vermeiden.